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20/01/2026 • 10:30

Wehrdienstkommission 2025 - Bericht

Am Dienstag präsentierte die Wehrdienstkommission in ihrem Bericht die 49 Empfehlungen, 41 Anreizsysteme und drei Modelle zur zukünftigen Ausgestaltung des Wehrdienstes in Österreich.

Zum Bericht der Wehrdienstkommission.

Zum Livestream der Pressekonferenz.

Das ÖBH ist verfassungsgemäß eine Milizarmee. Die Verteidigung Österreichs und der Schutz der österreichischen Bevölkerung sind somit Angelegenheit der „Bürger in Uniform“. Diese versehen im Mobilmachungsfall auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht Dienst im ÖBH und stellen bei einer Mobilmachung die Militärische Landesverteidigung Österreichs sicher.

Die Zeit nach dem Kalten Krieg und die Erweiterung der Europäischen Union brachten Europa Frieden und Wohlstand. Auch Österreich profitierte bedeutend von dieser Phase einer geopolitischen Entspannung. Viele europäische Staaten, darunter auch Österreich, haben aufgrund dieser niedrigeren Bedrohungslage ihre Streitkräfte umgestellt. Europaweit wurden Investitionen in die Streitkräfte, die Überlebensversicherung souveräner Staaten, zurückgefahren und die Verteidigungsfähigkeit reduziert. Mit dem Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine begannen die europäischen Staaten, ihre Verteidigungsausgaben signifikant zu erhöhen und ihre Wehrsysteme zu überdenken und anzupassen.

Österreich hat mit dem Aufbauplan ÖBH2032+ auf die nachhaltige Verschlechterung der Sicherheitslage reagiert und umfangreiche Maßnahmen zum Wiederherstellen der Verteidigungsfähigkeit eingeleitet. Die Bundesregierung legte in ihrem Regierungsprogramm die Einrichtung einer Kommission aus Expertinnen und Experten fest, um die personelle Einsatzbereitschaft des mobilgemachten Bundesheeres möglichst rasch wiederherzustellen. Frau Bundesminister Klaudia Tanner setzte daher am 2. Juni 2025 die aus 23 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Organisationen und Institutionen des öffentlichen Lebens bestehende Wehrdienstkommission ein.

Die Kommission analysierte in 13 Sitzungen unter anderem die Tauglichkeit der Stellungspflichtigen, die Bevölkerungsentwicklung, die Ausbildungsdauer der Rekruten, die Personalstandsentwicklung der Miliz, die laufende Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres und Wechselwirkungen mit dem Wehrersatzdienst (Zivildienst). Dabei orientierte sich die Wehrdienstkommission an Konstanten, welche die bestehenden Eckpunkte des Wehrsystems (Umfassende Landesverteidigung, Wehrpflicht, Miliz) und den militärischen Kernbedarf, die rasche Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft nach Mobilmachung, berücksichtigten. Anhand dieser Prämissen erarbeitete die Kommission 49 Empfehlungen, 3 Modelle zur geänderten Leistung des Wehrdienstes und Zivildienstes sowie 41 Vorschläge zu Anreizsystemen, um die personelle Einsatzbereitschaft des mobilgemachten Bundesheeres nachhaltig sicherzustellen.

Die drei erarbeiteten Modelle beinhalten zwei rasch, bereits ab 2027 umsetzbare, und in den Aufbauplan ÖBH2032+ integrierbare Möglichkeiten, die personelle Verteidigungsbereitschaft nachhaltig sicherzustellen. In beiden Fällen steigt die Gesamtdauer des Wehrdienstes durch vertiefte Ausbildung und wiederholende Trainings. Mit einem dritten Modell, dem Entwicklungsmodell, bietet die Wehrdienstkommission einen von der sicherheitspolitischen Gesamtsituation abhängigen Blick auf zukünftige Weiterentwicklungen des Österreichischen Bundesheeres an. Dieses in zwei Ausprägungen dargestellte Entwicklungsmodell kann jedoch erst nach unmittelbaren Maßnahmen zur Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft und frühestens Mitte der 2030er-Jahre weiter beurteilt werden.