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27/07/2026 • 16:10
Entscheidung zur Wehrdienstreform: Modell 6+3
Die Bundesregierung hat eine Entscheidung getroffen, das neue Wehrdienstmodell entspricht weitgehend dem von der Wehrdienstkommission vorgeschlagenen Stufenmodell.
Die Bundesregierung hat sich am 27. Juli in der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg auf ein neues Modell für den Grundwehrdienst geeinigt. Verpflichtende Milizübungen werden eingeführt, der Wehrdienst wird damit um insgesamt drei Monate verlängert. Direkt im Anschluss an den Kern-Grundwehrdienst finden verpflichtende Truppenübungen statt, innerhalb von zehn Jahren sind nachgelagerte Milizübungen zu absolvieren. Das entspricht weitgehend dem sogenannten Stufenmodell, das die Expertinnen und Experten der Wehrdienstkommission vorgeschlagen haben.
Weitere Neuerungen: Die finanzielle Vergütung für Grundwehrdiener wird auf 1.000 € pro Monat erhöht, zudem werden Urlaubstage für Grundwehrdiener eingeführt.
Wehrersatzdienst neu
Ab 1.1.2027 gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Wehrersatzdiensts um zwei Monate. Beginnend mit dem Jahr 2028 greift eine sogenannte Wehrdienst-Garantie: Unterschreitet die jährliche Zahl der Grundwehrdiener 15.000 um mehr als 7,5 Prozent, so wird der Wehrersatzdienst ab dem Folgejahr dauerhaft verpflichtend um zwei Monate verlängert (9+2).
Das im Ministerrat beschlossene Modell und die Änderung der Dauer des Wehrersatzdienstes müssen noch im Parlament beschlossen werden. Die Planungen zur Umsetzung des Modells (Zeitplan, Änderungen ET-Systematik, usw.) werden durch den Generalstab mit den zuständigen Stellen durchgeführt. Informationen zur Umsetzung folgen, sobald diese verfügbar sind.
Informationen zum neuen Wehrdienstmodell finden Sie auf: https://wehrdienst.bundesheer.at/