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27/08/2025 • 11:01

Informationsfreiheitsgesetz: Fakten zur Umsetzung im BMLV/ÖBH

Informationsfreiheitsgesetz tritt mit 1. September in Kraft und ersetzt damit das bisherige Auskunftspflichtgesetz und das Amtsgeheimnis.

 

Zwei Säulen:

 

1) Proaktive Veröffentlichungspflicht über https://www.data.gv.at/

- Die Umsetzung dazu erging mit Erlass GZ S91971/15-Präs/2025 (1)

- Die Abteilung Präsidiale ist die geschäftseinteilungsmäßig zuständige Abteilung für das IFG

- Die Möglichkeit Anträge, zur proaktiven Veröffentlichung, im BMLV-ELAK zu erfassen, wird ab 01.09.2025 schrittweise ausgerollt. 


Im Handbuch des BMLV-ELAK finden sie weitere Informationen zum neuen Element "Antrag auf Veröffentlichung".

 

2) Grundrecht auf Zugang zu Informationen (Informationserteilung auf Antrag)

– Informationen von Behörden auf Antrag (auch ohne Angabe eines Grundes) zu bekommen – z.B. über das Bürgerservice aber auch mündlich möglich
Die Umsetzung dazu erging mit Erlass GZ S91971/21-Präs/2025 (1)

- Sofortige Weiterleitung eines Antrages bei Nichtzuständigkeit an die richtige Stelle

- 4 Wochen Frist für Informationsbereitstellung bzw. Nichtgewährung aufgrund Ausnahmeregelungen

 

Alle Informationen, Gesetztestexte, Umsetzungsrichtlinien und Kontakte zum Informationsfreiheitsgesetz finden sie auf der Intranetsite:

 

https://cms.intra.bmlv.at/web/abteilung-präsidiale/ifg

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