FAQs - Miliz
FAQs
FAQs für Milizsoldaten
Grundsätzlich werden Ihre Bezüge für die Dauer einer Übung durch Ihren Arbeitgeber eingestellt. Als Entschädigung Ihres Einkommensentganges erhalten Sie während Ihres Präsenzdienstes ohne Antrag und ungeachtet Ihres tatsächlichen Einkommens automatisch eine Pauschalentschädigung ausbezahlt. Wenn damit Ihr Einkommensentgang nicht gedeckt ist, kann Ihnen eine darüber hinaus gehende Entschädigung zugesprochen werden.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Bezüge für die Dauer der Übung jedoch auch freiwillig fortzahlen. In diesem Fall kann dieser beim Heerespersonalamt einen Kostenersatz für fortgezahlte Bezüge beantragen.
Anspruchsberechtigte, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder in einem Dienstverhältnis sind, auf das das Landeslehrerdienstrechtsgesetz oder andere Landesvertragslehrergesetze anzuwenden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge.
Für die Dauer eines Einsatzes oder einer Übung ruht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, Sie selbst haben Ansprüche nach dem 4. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes, also eine Versorgung über die militärischen San-Einrichtungen.
Für Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen stellt das Heerespersonalamt - wie auch im Grundwehrdienst oder während Milizübungen - die Krankenversicherung sicher und überweist Pauschalbeträge und Zusatzbeiträge an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Füllen Sie daher in jedem Fall die Selbstauskunft über Ihre sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sowie das Bankdatenblatt aus und senden Sie diese an das Heerespersonalamt. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare .
- Bankdatenblatt,
- Selbstauskunft des Präsenz-/Ausbildungsdienst leistenden Soldaten.
Für Fragen sind Sie herzlich eingeladen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes Montag bis Freitag (werktags) von 07.30 - 16.00 Uhr unter der Service Line +43(0)50201-991650 anzurufen.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Bezüge für die Dauer der Übung jedoch auch freiwillig fortzahlen. In diesem Fall kann dieser beim Heerespersonalamt einen Kostenersatz für fortgezahlte Bezüge beantragen.
Anspruchsberechtigte, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder in einem Dienstverhältnis sind, auf das das Landeslehrerdienstrechtsgesetz oder andere Landesvertragslehrergesetze anzuwenden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge.
Ein Angehöriger des Milizstandes, der zu einem Einsatz oder einer Übung einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf:
- Monatsgeld (bei Übungen 227,85) welches sich im Einsatz auf von 524,37 € erhöht (steuerfrei),
- Im Falle eines freiwilligen Einsatzes (aus dem Funktionsdienst) zusätzlich eine Einsatzprämie gem. § 2 abgestuft auf die PG jeweils für lit a und lit b/c WG 2001 i.d.g.F.,
- bei Waffenübungen in Form einer Milizübung gebührt eine Milizprämie abgestuft auf die PG,
- Dienstgradzulage (steuerfrei, abhängig vom Dienstgrad) in Höhe von zB Gefreiter 61,41 €, Wachtmeister 126,04 €, Leutnant 240,23 €,
- Pauschalentschädigung in Höhe von 1.292,74 € (brutto), das sind für einen vollen Kalendermonat ca. 1.140,34 € (netto).
Zusätzlich gebührt Fahrkostenvergütung.
Wenn die angeführte Pauschalentschädigung den Einkommensentgang nicht abdeckt, kann für die Dauer des Einsatzes oder der Übung beim Heerespersonalamt ein Antrag auf Entschädigung des Einkommensentganges eingebracht werden. Ein nachgewiesener Einkommensentgang kann bis zu einer Höhe von insgesamt € 9.695,56 monatlich (Bruttoentschädigung, Wert für das Jahr 2020) entschädigt werden.
Die bescheidmäßige Absprache und Abrechnung erfolgt in diesem Fall jeweils nach geleisteten Kalendermonaten (zB Anfang Juni für Mai). Voraussetzung für eine Abrechnung ist aber jedenfalls das Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Entschädigung des Einkommensentganges (www.bundesheer.at, Service/Formulare/Präsenzdienst, Miliz). Die gesetzliche Frist für eine Antragsstellung endet 6 Monate nach der Entlassung aus dem Einsatz oder der Übung. Zur Antragstellung sind auch der Ehegatte oder eingetragene Partner, Kinder oder andere Personen, denen der Anspruchsberechtigte Unterhalt zu leisten hat, berechtigt. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes Montag bis Freitag (werktags) von 07.30 - 16.00 Uhr unter der Service Line +43(0)50201-991650 zur Verfügung.
Für Detailberechnungen benützen Sie bitte den Milizgebührenrechner .