Grundwehrdiener in Formation

FAQs

FAQs für Milizsoldaten

Der Einsatz von freiwilligen Milizsoldaten/-innen ist bei deren Eignung und bestehendem Bedarf ausdrücklich erwünscht. Sie können sich derzeit freiwillig zu allen Einsätzen im Ausland und im Inland melden. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Eine Erstmeldung als Mannschaftssoldat sieht eine Verpflichtung von 30 Tagen vor. Für die Meldung als Unteroffizier oder Offizier gibt es andere Regelungen. Details dazu sowie zu den Vorteilen als Milizsoldat entnehmen Sie der Rubrik Miliz auf der Webseite www.bundesheer.at. Miliz Service Center - E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Eine freiwillige Waffenübung ist nur dann möglich, wenn Sie den Grundwehrdienst abgeleistet haben und dann im Milizstand, oder im sogenannten Reservestand sind. Wenn Sie dem sogenannten Reservestand angehören, können Sie auf Ihr Ansuchen hin wieder in den Milizstand wechseln (bei Eignung und Bedarf bzw. entsprechend der Altersgrenzen gem. § 10 des Wehrgesetzes). Sie werden dann in weiterer Folge unter der Voraussetzung beordert, dass Sie eine Freiwilligenmeldung zu Milizübungen abgeben. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Danke für Ihre Bereitschaft. Bitte wenden Sie sich an das Miliz Service Center - E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Danke für Ihre Bereitschaft. Bitte wenden Sie sich an das Miliz Service Center - E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Nein, ein Funktionsdienst ist nur dann möglich, wenn Sie den Grundwehrdienst abgeleistet haben.
Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht gem. § 12 Abs. 1 APSG ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Erlassung des Einberufungsbefehls oder der allgemeinen Bekanntmachung der Einberufung. Bei einem Präsenzdienst, der kürzer als zwei Monate dauert, endet der Kündigungsschutz nach einem Zeitraum im Ausmaß der halben Dauer dieses Dienstes nach dessen Beendigung.

Grundsätzlich werden Ihre Bezüge für die Dauer einer Übung durch Ihren Arbeitgeber eingestellt. Als Entschädigung Ihres Einkommensentganges erhalten Sie während Ihres Präsenzdienstes ohne Antrag und ungeachtet Ihres tatsächlichen Einkommens automatisch eine Pauschalentschädigung ausbezahlt. Wenn damit Ihr Einkommensentgang nicht gedeckt ist, kann Ihnen eine darüber hinaus gehende Entschädigung zugesprochen werden.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Bezüge für die Dauer der Übung jedoch auch freiwillig fortzahlen. In diesem Fall kann dieser beim Heerespersonalamt einen Kostenersatz für fortgezahlte Bezüge beantragen.

Anspruchsberechtigte, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder in einem Dienstverhältnis sind, auf das das Landeslehrerdienstrechtsgesetz oder andere Landesvertragslehrergesetze anzuwenden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge.

Für die Dauer eines Einsatzes oder einer Übung ruht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, Sie selbst haben Ansprüche nach dem 4. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes, also eine Versorgung über die militärischen San-Einrichtungen.

Für Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen stellt das Heerespersonalamt - wie auch im Grundwehrdienst oder während Milizübungen - die Krankenversicherung sicher und überweist Pauschalbeträge und Zusatzbeiträge an den zuständigen Krankenversicherungsträger.

Füllen Sie daher in jedem Fall die Selbstauskunft über Ihre sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sowie das Bankdatenblatt aus und senden Sie diese an das Heerespersonalamt. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare .

  • Bankdatenblatt,
  • Selbstauskunft des Präsenz-/Ausbildungsdienst leistenden Soldaten.

Für Fragen sind Sie herzlich eingeladen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes Montag bis Freitag (werktags) von 07.30 - 16.00 Uhr unter der Service Line +43(0)50201-991650 anzurufen.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Bezüge für die Dauer der Übung jedoch auch freiwillig fortzahlen. In diesem Fall kann dieser beim Heerespersonalamt einen Kostenersatz für fortgezahlte Bezüge beantragen.

Anspruchsberechtigte, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder in einem Dienstverhältnis sind, auf das das Landeslehrerdienstrechtsgesetz oder andere Landesvertragslehrergesetze anzuwenden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge.

Ein Angehöriger des Milizstandes, der zu einem Einsatz oder einer Übung einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf:

  • Monatsgeld (bei Übungen 227,85) welches sich im Einsatz auf von 524,37 € erhöht (steuerfrei),
  • Im Falle eines freiwilligen Einsatzes (aus dem Funktionsdienst) zusätzlich eine Einsatzprämie gem. § 2 abgestuft auf die PG jeweils für lit a und lit b/c WG 2001 i.d.g.F.,
  • bei Waffenübungen in Form einer Milizübung gebührt eine Milizprämie abgestuft auf die PG,
  • Dienstgradzulage (steuerfrei, abhängig vom Dienstgrad) in Höhe von zB Gefreiter 61,41 €, Wachtmeister 126,04 €, Leutnant 240,23 €,
  • Pauschalentschädigung in Höhe von 1.292,74 € (brutto), das sind für einen vollen Kalendermonat ca. 1.140,34 € (netto).

Zusätzlich gebührt Fahrkostenvergütung.

Wenn die angeführte Pauschalentschädigung den Einkommensentgang nicht abdeckt, kann für die Dauer des Einsatzes oder der Übung beim Heerespersonalamt ein Antrag auf Entschädigung des Einkommensentganges eingebracht werden. Ein nachgewiesener Einkommensentgang kann bis zu einer Höhe von insgesamt € 9.695,56 monatlich (Bruttoentschädigung, Wert für das Jahr 2020) entschädigt werden.

Die bescheidmäßige Absprache und Abrechnung erfolgt in diesem Fall jeweils nach geleisteten Kalendermonaten (zB Anfang Juni für Mai). Voraussetzung für eine Abrechnung ist aber jedenfalls das Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Entschädigung des Einkommensentganges (www.bundesheer.at, Service/Formulare/Präsenzdienst, Miliz). Die gesetzliche Frist für eine Antragsstellung endet 6 Monate nach der Entlassung aus dem Einsatz oder der Übung. Zur Antragstellung sind auch der Ehegatte oder eingetragene Partner, Kinder oder andere Personen, denen der Anspruchsberechtigte Unterhalt zu leisten hat, berechtigt. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes Montag bis Freitag (werktags) von 07.30 - 16.00 Uhr unter der Service Line +43(0)50201-991650 zur Verfügung.

Für Detailberechnungen benützen Sie bitte den Milizgebührenrechner .

Nein, es werden immer nur Milizsoldaten einberufen, die auch auch (befristet oder unbefristet) beordert sind.
Über Dienstfreistellungen entscheidet grundsätzlich Ihr Einheitskommandant. Besondere familiäre Verhältnisse und Bedürfnisse werden, wenn immer möglich, aber sicherlich berücksichtigt werden. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen besteht die Möglichkeit, des Antrages auf Befreiung (Vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst) gem. VBl Nr.: 93/2013.
Über Dienstfreistellungen entscheidet grundsätzlich Ihr Einheitskommandant. Besondere familiäre Verhältnisse und Bedürfnisse werden, wenn immer möglich, aber sicherlich berücksichtigt werden. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen besteht die Möglichkeit, des Antrages auf Befreiung (Vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst) gem. VBl Nr.: 93/2013.
Abhängig vom Dienstrad kann auch am Wochenende sog. Zeit ohne dienstliche Inanspruchnahme sein. Sollte ihr Dienstrad anders gestaltet sein, werden Sie nur dann dienstfrei gestellt, wenn dies unbedingt erforderlich und lagebedingt möglich ist. Über Dienstfreistellungen entscheidet grundsätzlich Ihr Einheitskommandant.
Die Besuchsmöglichkeiten sind abhängig davon, wo und wie Sie eingesetzt werden. Ihr dienstführender Unteroffizier (DfUO) wird Sie über die für Sie gegebenen Möglichkeiten informieren.
Die Familienbetreuung und der Kontakt zur Familie funktioniert üblicherweise über Ihr Mobiltelefon. Sollte dies ausfallen, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten. Der wird eine Lösung für Sie finden. Dienstfrei werden Sie nur dann gestellt, wenn dies unbedingt erforderlich und lagebedingt möglich ist.
Im Falle der Beorderung haben Sie vor dem Abrüsten oder zu einem späteren Zeitpunkt einen sogenannten Bereitstellungsschein bekommen, auf dem die Einheit, die Mobkennung und der Mobilmachungssammelort angeführt sind. Sollten Sie diesen nicht mehr finden - oder unsicher sein, ob Sie einen solchen bekommen haben - erkundigen Sie sich bitte bei dem Militärkommando (Ergänzungsabteilung) in dem Bundesland, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder beim Miliz Service Center des Kommandos Streitkräfte, unter Bekanntgabe Ihres Namens, Ihrer telefonischen Erreichbarkeit und Ihrer Sozialversicherungsnummer oder zumindest Ihres Geburtsdatums, ob Sie nicht vielleicht doch befristet oder unbefristet beordert sind. Miliz Service Center - E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.