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Milizausbildungsvergütung

Milizausbildungsvergütung

Die Milizausbildungsvergütung ist ein persönliches Ausbildungskonto für Milizsoldaten mit Übungsverpflichtung. Für jeden seit dem 1. Jänner 2020 geleisteten Milizübungstag ("MÜ-Tag") wird ein Betrag von derzeit € 109,05 auf diesem Konto gutgeschrieben. Voraussetzung für die erstmalige Aktivierung des Ausbildungskontos ist eine Präsenzdienstleistung von mindestens fünf MÜ-Tagen ab dem 1. September 2024. Nicht angerechnet werden fWÜ, FD oder fMA.

Anspruchsberechtigt sind
- Unbefristet beorderte Wehrpflichtige des Milizstandes sowie Frauen in Miliztätigkeit (d.h. alle Milizsoldaten mit Übungsverpflichtung) und
- die ab dem 1. September 2024 mindestens fünf Tage Präsenzdienstleistung auf MÜ-Basis im Rahmen einer Milizübung oder Grundausbildung im Laufbahnbild erbracht haben.

 

Folgende Leistungen sind umfasst
- Vergütung ziviler beruflicher Ausbildungen, Fortbildungen oder Weiterbildungen: Die Rückvergütung erfolgt nach Bewilligung Ihres Antrages auf Vergütung durch das Heerespersonalamt (HPA).
- Vergütungshöhe: Für MÜ-Tage, die ab dem 1. Jänner 2020 absolviert wurden (fWÜ, FD oder fMA zählen nicht dazu), erhalten Sie pro MÜ-Tag € 109,05 (Stand 2024) als Milizausbildungsvergütung.
- Antragsfrist: Der Antrag auf Milizausbildungsvergütung kann bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung und bis spätestens vier Jahre nach Beendigung der Heranziehbarkeit zu Milizübungen gestellt werden.

 

Nähere Informationen sowie die Antragsmodalitäten finden sie unter
https://www.bmlv.gv.at/miliz/milizausbildungsverguetung.shtml